Es ist aber weiterhin erforderlich, dass die syrischen Flüchtlinge nach Erhalt der Anerkennungsbescheides beim Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Personalien vom Ehegatten sowie minderjährigen Kindern angeben und ankreuzen, ob ein Nachzug gewünscht wird oder nicht. Das Antragsformular finden Sie auf der entsprechenden Seite des MKK.